VI R 43/18 - Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 19.04.2021 VI R 43/18 entschieden.