X R 15/04 - Zinsen für Darlehen nach Betriebsaufgabe
Der BFH hat entschieden, dass Schuldzinsen für ein betrieblich aufgenommenes Darlehen nach Betriebsaufgabe keine nachträglichen Betriebsausgaben sind, wenn aus privaten Gründen nicht alle Wirtschaftsgüter zur Deckung der Schulden veräußert werden.