IX R 40/06 und IX R 23/06 - Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in zwei Urteilen vom 17. April 2007 erneut mit der Besteuerung von Optionsgeschäften befasst und seine bisherige Rechtsprechung auch für die seit 1999 geänderte Rechtslage bestätigt: Die Einräumung einer Option auf den Kauf oder Verkauf von Gütern (z.B. Wertpapiere, Devisen oder Rohstoffe) zu einem bestimmten Preis ist kein Termingeschäft i.S.d. neu eingefügten § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die daraus erzielten Einnahmen sind wie bisher nach § 22 Nr. 3 EStG als Einkünfte aus Leistungen steuerbar (IX R 40/06). Überdies lässt das Gericht für negative Einkünfte aus derartigen Optionsgeschäften in den Jahren vor 1999 den unbeschränkten Verlustausgleich zu (IX R 23/06).