RiZ(R) 1/23 - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand
Das Dienstgericht des Bundes hat in seiner heutigen Entscheidung wesentliche Rechtsgrundsätze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen die politische Betätigung eines Richters seine Versetzung gemäß § 31 DRiG im Interesse der Rechtspflege rechtfertigen kann.