Das ist vom Hessischen Landesarbeitsgericht entschieden worden.
Ein Lagerist hatte gegen ein Bauunternehmen geklagt, weil er für seinen neuen Fahrweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Fußmarsch knapp drei Stunden benötigte. Mit dem Urteil gaben die Richter der Klage statt und erklärten die Versetzung für unzulässig. (Az.: 8 Sa 124/05) [@]