6 Sa 72/06 - Fristlose Kündigung bei Vergleich der betrieblichen Verhältnisse mit KZ
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat eine Kündigungsschutzklage abgewiesen, durch welche ein Arbeitnehmer seine fristlose Kündigung verhindern wollte, die durch den Vergleich der betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager seinerseits zustande kam.