VI R 24/20 - Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG (des Einkommensteuergesetzes) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
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