Einträge mit dem Tag „Lebenspartnerschaft“
2 BvR 1830/06 - Kein Familienzuschlag für Beamte in Lebenspartnerschaft
Beamte, die in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen rechtlichen Anspruch auf einen Familienzuschlag. Das geht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Mai 2008 (Az: 2 BvR 1830/06) hervor.
IV ZR 267/04 - Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Der Bundesgerichtshof hatte über Ansprüche eines bei der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversicherten Klägers zu entscheiden, der seit 1977 im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann lebt. Deshalb möchte er von der Beklagten wie ein verheirateter Arbeitnehmer behandelt werden. Im Hinblick auf die zum 1. Januar 2002 erfolgte Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auf ein Betriebsrentensystem begehrt er die Feststellung, dass die von ihm bis zu diesem Zeitpunkt aufgebaute Rentenanwartschaft von der Beklagten unter Zugrundelegung der für Verheiratete geltenden Lohnsteuerklasse III/0 berechnet und in das neue System übertragen werden müsse. Darüber hinaus möchte er gerichtlich festgestellt wissen, dass die Beklagte seinem Lebenspartner bei Fortbestehen der Lebenspartnerschaft bis zum Tod des Klägers eine Hinterbliebenenrente zu zahlen habe.
II R 56/05 - Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaften bei Erbschaftssteuer
Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in die Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Ehegatten kommen ferner in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307 000 Euro und haben Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Für eingetragene Lebenspartner gelten diese Regelungen jedoch nicht. Eingetragene Lebenspartner haben auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Anspruch darauf, bei der Erbschaftsteuer wie Ehegatten behandelt zu werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 20. Juni 2007 II R 56/05 entschieden.