XII ZR 23/06 - Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, laufenden Unterhaltsansprüchen durch Einleitung der Verbraucherinsolvenz Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen.