22 U 137/21 - Umgefallener Weihnachtsbaum: Die Berufung der Stadt hat keinen Erfolg
Die Klägerin kann von der beklagten Stadt aus übergegangenem Recht Zahlung wegen eines fehlerhaft nicht standsicher aufgestellten Weihnachtsbaums verlangen. Dies entschied der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil, das der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stefan Behring am 18. November 2022 verkündete. (Az. I-22 U 137/21)