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V ZR 177/17 - Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente im Rothaargebirge
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich während des derzeitigen Stadiums der Auswilderung ("Freisetzungsphase") eine Duldungspflicht des Waldeigentümers aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben kann, sofern die Nutzung seines Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.