2 BvG 1/19, 2 BvG 1/21 - Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen zukünftiger Sanierungskosten für durch DDR-Staatsbetriebe verursachte Umweltschäden
Mit einem veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in zwei Bund-Länder-Streitigkeiten Anträge der Länder Sachsen und Thüringen als unzulässig verworfen. Diese waren im Kern darauf gerichtet, den Bund zu verpflichten, sich an der Finanzierung weiterer Sanierungskosten für ökologische Altlasten zu beteiligen, die durch ehemalige staatseigene Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verursacht wurden.