5 C 13.22 - Einkommensmindernde Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags
Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.