8 C 9.22 - Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen der Stasi in Berlin (West)
Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) besteht kein Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Geldleistung wegen Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR, die in Berlin (West) ergangen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.