I R 10/07 und I R 64/07 - Besteuerung von Grenzgänger (Schweiz)
Mit Urteilen vom 27. August 2008 I R 10/07 und I R 64/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwei grundlegende Entscheidungen zur Besteuerung von Arbeitnehmern getroffen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Die Bezüge dieser Arbeitnehmer dürfen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz regelmäßig in Deutschland besteuert werden. Sie sind aber in der Schweiz zu versteuern und in Deutschland steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer mehr als 60 Mal im Jahr aus beruflichen Gründen nach Arbeitsende nicht nach Hause zurückkehren kann. Die Steuerbefreiung in Deutschland knüpft also an die Zahl der „Nichtrückkehrtage“ an.