Ob|li|ga|ti|o|nen|recht (Substantiv) das
- bezeichnet den fünften Teil des Schweizer ZGB´s. Es regelt das Zustandekommen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, die einzelnen Vertragstypen sowie das Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht. Es trat am 30.03.1911 in Kraft. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht der Schweiz