2 StR 161/23 - Unterbringung einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einem Giftanschlag auf die TU Darmstadt rechtskräftig
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Sicherungsverfahren die Revision einer Beschuldigten gegen ein Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 6. Dezember 2022 verworfen, durch das diese in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden ist.