1 BvR 2008/97 und 1 BvR 1988/97 - Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an Unvollständigkeit einer "Kettenerbausschlagung"
Die 1. Kammer des Ersten Senats hat in mehreren das Vermögensrecht betreffenden Verfahren Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerden hatten Erben "dritter Ordnung" (bzw. deren Nachlasspfleger) gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen erhoben, nach denen Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz (VermG) nicht an der Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung scheitern, wenn das vererbte Grundstück "nur" tatsächlich in Volkseigentum übernommen worden ist.
0