1 C 12.23 - Rücknahme - "Tatsachenrevision" in asylgerichtlichem Verfahren betreffend Afghanistan eingegangen
Die durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zugelassene sogenannte "Tatsachenrevision" betreffend die allgemeine abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan ist kurz vor der für den heutigen Tag anberaumten Revisionsverhandlung von der Klägerseite ohne Angabe von Gründen zurückgenommen worden.
BVerwG 1 C 12.23 - Beschluss vom 25. Januar 2024 - BVerwG PM 02/2024
BVerwG 1 C 12.23 - Beschluss vom 25. Januar 2024 - BVerwG PM 02/2024