V ZR 178/14 - Zweckwidrige Nutzung von Teileigentumseinheit als Wohnung
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums als verjährt oder als verwirkt anzusehen sind.
0