IX R 31/16 - Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar
Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer.
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