8 AZR 501/14 - Benachteiligung wegen der Religion wegen fehlender Einladung zum Bewerbungsgespräch - Entschädigung
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religion. Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus.