4 CN 5.21 - "Außenbereichsinsel" darf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant werden
Eine Freifläche in der Ortslage darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) einbezogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.