10 C 6.21 - Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Bundesjustizministerium in einem Ermittlungsverfahren
Das Bundesministerium der Justiz muss keinen Informationszugang zu Unterlagen gewähren, die ein beim Generalbundesanwalt geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren betreffen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.