X R 6/19 - Einkommensteuerpflicht eines Gastarztstipendiums
Stipendien, die einem ausländischen Gastarzt von seinem Heimatland für eine Facharztweiterbildung in Deutschland gezahlt werden, können der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 08.07.2020 entschieden (X R 6/19).