VII R 56/18 - Geschmuggelte Zigaretten: Der Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner sein
Der Schuldner einer Steuer kann nicht zugleich für diese gemäß § 71 AO (der Abgabenordnung) haften. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 23.06.2020 (VII R 56/18) entschieden.