II B 39/20 (AdV) - Urenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungssteuer
Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27.07.2020 - II B 39/20 (AdV) in einem Eilverfahren entschieden.