8 C 1.22 und 8 C 2.22 - Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin
Nach dem Vermögensgesetz (VermG) besteht kein Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum an einem mit dem Probenzentrum der Staatsoper Berlin bebauten Grundstück. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.