C-255/21 - Zeitliche Begrenzung von Fernsehwerbespots ...
Werbebotschaften für Radiosendungen, die auf Fernsehsendern derselben Unternehmensgruppe ausgestrahlt werden, stellen grundsätzlich keine Hinweise auf eigene Sendungen dieser Fernsehsender dar.
Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Sendungen, die Gegenstand dieser Hinweise sind, von der Hauptaktivität des Radiosenders trennen lassen und der Fernsehveranstalter die redaktionelle Verantwortung für diese Sendungen trägt.
Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Sendungen, die Gegenstand dieser Hinweise sind, von der Hauptaktivität des Radiosenders trennen lassen und der Fernsehveranstalter die redaktionelle Verantwortung für diese Sendungen trägt.