5 StR 496/22 - Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der drei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin weitgehend verworfen. Das Landgericht hat einen der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer wegen verminderter Schuldfähigkeit gemilderten Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und ihn in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Gegen die beiden anderen Angeklagten hat es wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils Haftstrafen von sechs Jahren verhängt.