I R 4/20 (I R 18/19) - Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss vom 13.03.2019 - I R 18/19 um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt (siehe Pressemitteilung Nr. 69 vom 24. Oktober 2019). Für Städte und Gemeinden ist dies von großer Bedeutung, da sie im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an Gesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten (z.B. Schwimmbäder) beteiligt sind. Der BFH hat nunmehr mit Beschluss vom 29.01.2020 das dem Vorlagebeschluss zugrundliegende Revisionsverfahren eingestellt, nachdem die Klägerin des Rechtsstreits die Revision zurückgenommen und das beklagte Finanzamt dem zugestimmt hat.