5 StR 382/22 - Urteil zum "Mordkomplott von Großenhain" rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der vier Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Das Landgericht hat zwei Frauen und zwei Männer wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Bei zwei Angeklagten hat es zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.