4 StR 329/22 - Amokfahrt über Stadtautobahn? Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig
Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, das seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Maßnahmen nach §§ 69 StGB, 69a StGB angeordnet hat.