4 StR 211/22 - Tödlich endendes Autorennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil neu verhandelt werden
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger das Urteil des Landgerichts Kleve vom 3. Juni 2021 teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht Duisburg verwiesen.