10 CN 1.23 - Normenkontrollantrag des BUND gegen die "Inntal-Süd"- Verordnung zulässig
Der Antragsteller, eine anerkannte Umweltvereinigung, kann gegen die "Verordnung des Landkreises Rosenheim über das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd" im Wege der Normenkontrolle vorgehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.