3 C 14.21 - Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren
Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um diesen Zugang zu erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
BVerwG 3 C 14.21 - Urteil vom 02. Februar 2023
BVerwG 3 C 14.21 - Urteil vom 02. Februar 2023