II R 35/21 - Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.07.2023 – II R 35/21 entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG (des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes), d.h. bei einer Schenkung, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt.