3 StR 439/22 - Verurteilung wegen Vorbereitung eines Terroranschlags in Hamburg zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verworfen.
Das Oberlandesgericht hat den heute 21 Jahre alten Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit versuchtem vorsätzlichen Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe ohne Genehmigung und mit versuchtem vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Das Oberlandesgericht hat den heute 21 Jahre alten Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit versuchtem vorsätzlichen Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe ohne Genehmigung und mit versuchtem vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
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