VII R 6/18 - Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig
Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht (FG) die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.10.2019 - VII R 6/18 entschieden. Die Entscheidung stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner.
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