V R 57/17 - Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden.
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