I R 18/19 - EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften entscheiden
Der Bundesfinanzhof (BFH) bittet den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Der Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 - I R 18/19 betrifft § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG (des Körperschaftsteuergesetzes) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 und ist für Städte und Gemeinden von großer Bedeutung, da sie im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an Eigengesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten beteiligt sind.
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