III R 40/21 - Kein Kindergeldanspruch während Vorbereitung zur Qualifikation als Fachärztin
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2022 III R 40/21 entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Dienstverhältnisses, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, grundsätzlich nicht mehr möglich.
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