III ZR 204/21 - Kein Schadensersatz für Flugpassagier wegen fehlender Nutzbarkeit von EasyPASS
Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat heute entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch gegen einen Flughafenbetreiber besteht, wenn ein Passagier seinen Flug versäumt, weil er oder seine mitreisenden Familienmitglieder nicht die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) erfüllen.
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