XII ZR 7/22 - Ungarische Straßenmaut kann grundsätzlich vor deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit der Geltendmachung einer ungarischen Straßenmaut vor deutschen Zivilgerichten entschieden.
0