I R 24/19 - Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 08.12.2021 – I R 24/19 entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte unterfällt.
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