VII R 28/19 - Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten als unzulässige Beihilfe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.01.2022 – VII R 28/19 erstmals entschieden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden kann.
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