C-402/07 und C-432/07 - Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Wenn sie ihr Endziel frühestens drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen, können sie ebenso wie die Fluggäste annullierter Flüge von der Fluggesellschaft eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück.