2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 - Bundestagswahlrecht teilweise verfassungswidrig
Das Bundestagswahlrecht verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 (Az. 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) entschieden und damit einer Beschwerde von zwei Bürgern aus Bremen und Duisburg stattgegeben.
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