VIII ZR 191/13 - Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand
Vermieter hat Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, wenn Wohngebäudeversicherung eintritt, die zuvor auf die Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind.
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