VIII ZR 52/06 - Vermieter hat keinen Anspruch bei starren Fristen
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass formularvertragliche Abgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen, die sich an "starren" Fristen und Prozentsätzen ausrichten, unwirksam sind, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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